Neuigkeiten und Pressemeldungen zum 1. FC Kaiserslautern.

Beitragvon Schlossberg » 27.10.2015, 11:43


Update, 05.11.2015:

Die Jahreshauptversammlung 2015 wurde verschoben! Nähere Infos dazu hier: Neuer JHV-Termin: Samstag, 12. Dezember 2015.


Ursprüngliche Newsmeldung:


Jahreshauptversammlung des FCK am 29. November 2015

Fast so gespannt wie auf ein Heimspiel fiebern zurzeit viele FCK-Fans auf einen weiteren Termin hin, der nun offiziell bekanntgegeben wurde: Die ordentliche Mitgliederversammlung des 1. FC Kaiserslautern e.V. findet in diesem Jahr am Sonntag, den 29. November 2015 statt. Die Einladungen werden seit letzter Woche an die Vereinsmitglieder verschickt.

Auf der Jahreshauptversammlung 2015 (JHV) stehen turnusgemäß keine Neuwahlen an, so dass sich die Diskussionen hauptsächlich um die aktuelle Lage beim FCK (inklusive Saison 2014/15) drehen werden. Brisant könnte allerdings die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat werden, der sich im Falle einer Nichtentlastung eine Neuzusammensetzung des Aufsichtsrates anschließen würde. Darüber hinaus steht die abschließende Neufassung der Vereinssatzung gemäß den Vorschlägen des Satzungsausschusses auf der Tagesordnung.

Der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Dieter Rombach wirbt in der Einladung zur JHV um rege Teilnahme der Mitglieder und Entscheidungen zum Wohle des Vereins: "Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium unseres Vereins, die Mitglieder leben und tragen den 1. FC Kaiserslautern."

Die JHV 2015 beginnt um 13:00 Uhr (Einlass: ab 11:00 Uhr) und findet in diesem Jahr wieder in der Fanhalle Nord des Fritz-Walter-Stadions statt, nachdem im Vorjahr noch ein Veranstaltungszelt hinter der Südtribüne angemietet wurde. Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht, kann ab dem 16. November 2015 von den Vereinsmitgliedern eingesehen werden.

Tagesordnung der Jahreshauptversammlung 2015

1. Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden

2. Beschlussfassung über die sachliche Behandlung von Mitgliederanträgen

a) Bis zum 30.09.2015 gestellte Anträge (Art. 9 Abs. 6 der Satzung)

aa) Beratung und Beschlussfassung über die Ergänzung des Art. 15 Abs. 2 der Vereinssatzung im Hinblick auf die zusätzliche Auslage des Jahresabschlusses auch am Tag der Mitgliederversammlung.
bb) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung und Ergänzung der Art. 2 Abs. 6 ff. sowie Art. 13 Abs. 5c der Vereinssatzung im Hinblick auf weitere Vorgaben für derzeitige und künftige Beteiligungsgesellschaften des Vereins.
cc) Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines neuen Art. 6 Abs. 4 in die Vereinssatzung im Hinblick auf das Ruhen der Mitgliederrechte von Vereinsmitgliedern, die zum Verein in einem bezahlten Dienstverhältnis stehen.
dd) Beratung und Beschlussfassung über die Ergänzung des Art. 12 Abs. 2 der Satzung um Vorgaben zur Aufzeichnung der Mitgliederversammlung auf Tonträger oder Videomaterial sowie zur Kenntnisgabe der Protokolle der Mitgliederversammlung an die Mitglieder.
ee) Beratung und Beschlussfassung über die Ergänzung des Art. 18 der Satzung um einen Abs. 2 mit Regelungen zur Wahl der Rechnungsprüfer aufgrund von Wahlvorschlägen des Ehrenrates.

b) Zwischen dem 01.10.2015 und dem 16.11.2015 gestellte Anträge (Dringlichkeitsanträge gemäß Art. 9 Abs. 7 S. 1 der Satzung)

c) Ggf. weitere Anträge (Art. 9 Abs. 7 S. 5 der Satzung)

3.Totengedenken

4. Ehrungen

5. Berichte von Aufsichtsrat, Vorstand und Rechnungsprüfer

a) Bericht des Aufsichtsrates
b) Bericht des Vorstandes mit Vortrag des Jahresabschlusses
c) Bericht der Rechnungsprüfer
d) Aussprache zu den Berichten

6. Entlastungen

a) Entlastung des Vorstandes
b) Entlastung des Aufsichtsrates
c) Für den Fall der Nichtentlastung des Aufsichtsrates: Abwahl und Neuwahl des Aufsichtsrates

7. Berichte der Abteilungen

a) Berichte der Abteilungen
Die Berichte der Abteilungen werden im Beiheft zur Mitgliederversammlung abgedruckt sein
b) Aussprache

8. Auflösung der Abteilung Rolling Devils

Beratung und Beschlussfassung über die Bestätigung des mit Zustimmung des Aufsichtsrates gefassten Auflösungsbeschlusses des Vereinsrates über die Auflösung der Abteilung Rolling Devils nach Art. 20 Abs. 1 der Satzung.

9. Satzungsneufassung

Bericht über den Abschluss der Arbeit des Satzungsausschusses sowie Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung ausgehend vom dem als Anlage 1 beigefügten einvernehmlichen Vorschlag des Satzungsausschusses unter Berücksichtigung der oben unter TOP 2 a) angeführten Mitgliederanträge sowie etwaiger in der Versammlung selbst gestellter Anträge. Zur weiteren Erläuterung des Tagesordnungspunkts wird auf Ziffer 6 der untenstehenden Hinweise verwiesen

10. Sachliche Behandlung von Mitgliederanträgen

Soweit Mitgliederanträge Satzungsänderungen betreffen, werden diese unter TOP 9 mitbehandelt werden.

11. Verschiedenes

12. Schlusswort

Quelle: Der Betze brennt



In einigen Wochen steht die diesjährige ordentliche Jahreshauptversammlung des FCK an.
Der genaue Termin ist noch nicht bekannt gegeben, die Tagesordnung demgemäß natürlich auch nicht*.
Es ist aber mit Sicherheit zu erwarten, dass die Berichte des AR, des Rechnungsprüfers und des Vorstands, sowie die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrates darauf stehen werden.
Die Diskussion, wer entlastet werden sollte (oder auch nicht), fand bisher unter den verschiedensten Ãœberschriften statt.
Mein Vorschlag wäre, diese Diskussion hier zu konzentrieren.

Was spricht dafür, was dagegen, den Vorstand oder den Aufsichtsrat zu entlasten?
Ist es sinnvoll, personenbezogene Entlastung (statt der üblichen Kollektiventlastung) anzustreben?

-----------------------------
* Nachtrag: Gemäß der den Mitgliedern zugesandten Einladung, der auch die Tagesordnung zu entnehmen ist, findet die JHV am 29.11.2015 um 13:00 Uhr statt.
Zuletzt geändert von Thomas am 12.11.2015, 00:34, insgesamt 4-mal geändert.
Grund: DBB-Newsmeldung nachträglich eingefügt.
An ihren Früchten sollt Ihr sie erkennen.



Beitragvon jürgen.rische1998 » 27.10.2015, 11:55


Mir fällt es halt sehr schwer zu beurteilen wie der Aufsichtsrat im Einzelnen arbeitet. Im Ganzen hat er defintiv keine Entlastung verdient. Wenn ich da an Rombach und seine Aussage zu Schupp ("Nach meinen Informationen befindet man sich noch in Gesprächen und normalerweise bin ich gut informiert", oder so ähnlich) denke, dann kann man sich in etwa vorstellen wie da im Alltag "Aufsicht" geführt wird.
Das sollte endlich mal einen Denkzettel geben und vielleicht hat Rombach ja doch noch einen Funken Anstand im Leib und zieht daraus Konsequenzen.

Nur fehlt mir der Glaube. Im Zweifel wird man seine Stimmchen ins Trockene bringen. So ist es auch sehr seltsam, dass zur aus den Fugenen geratenen Pyro Aktion am Samstag nichts zu hören ist. Hier kann man nur auf die Idee kommen, dass man die mit Stimmen aus dem Lager rechnen will. Sonst wurde ja jeder noch so kleine Scheiss kommentiert und verurteilt. Diese Runde ist da ganz komische Ruhe. Der Aufsichtsrat und auch S.K. werden auch diese JHV ohne große Kratzer überstehen. Da muss man sich nicht viel vormachen.
Omnia vincit amor



Beitragvon Rheinteufel2222 » 27.10.2015, 12:04


Zunächst mal als Diskussionsgrundlage das was satzungsmäßig feststeht:

Art. 10 der Vereinssatzung - Ordentliche Mitgliederversammlung - Jahreshauptversammlung

(1) Die Jahreshauptversammlung (= ordentliche Mitgliederversammlung) findet jährlich in der Zeit zwischen dem 15.10. und 15.12. eines jeden Jahres statt.

(2) Sie muss folgende Tagesordnungspunkte behandeln:
1.Bericht des Vorstandes mit Vortrag des Jahresabschlusses;
2. Bericht des Aufsichtsrates;
3. Bericht der Rechnungsprüfer;
4. Entlastung des Vorstandes;
5. Entlastung des Aufsichtsrates;
6. für den Fall der Nichtentlastung des Aufsichtsrates: Abwahl und Neuwahl des Aufsichtsrates;
7. Berichte der Abteilungen;
8. in den Wahljahren: Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates, des Ehrenrates und der Rechnungsprüfer sowie Bestätigung der Abteilungsleiter und des Gesamtjugendwartes;
9. Ehrungen;
10. Anträge;
11. Verschiedenes.


Fragen von mir:

Weiß jemand, ob es bezüglich des JHV-Termins Ladungs- bzw. Bekanntgabefristen gibt? M.a.W., wäre es möglich, den Termin im Extremfall einen Tag vorher bekannt zu geben und/oder zum Beispiel an einem Dienstag vormittag durchzuführen, wo die meisten keine Zeit haben zu kommen. Und was wäre, wenn bis zum 15.12. einfach keine JHV durchgeführt worden sein sollte, z.B. weil der Vereinsführung die Stimmung gerade zu schlacht ist? Was wären die Konsequenzen für diesen Satzungsverstoß? Gäbe es überhaupt welche?
- Frosch Walter -



Beitragvon Rheinteufel2222 » 27.10.2015, 12:09


Sorry, habs mir teilweise zumindest gerade selber beantwortet. Gründlich lesen hilft ja manchmal. :wink:

Artikel 9, Absatz 5: Zu jeder Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens vier Wochen zu laden. Die Vorschriften zu Satz 1 sind gewahrt, wenn eine den Vorschriften von Satz 1 genügende Ladung in der Vereinszeitschrift veröffentlicht wird und sichergestellt ist, dass die Zeitschrift wenigstens einen Monat vor dem Tag der Mitgliederversammlung zum Postversand gelangt ist.


D.h. Einladung müsste spätestens am 17.November zugegangen sein.
- Frosch Walter -



Beitragvon Plato » 27.10.2015, 12:39


jürgen.rische1998 hat geschrieben:Mir fällt es halt sehr schwer zu beurteilen wie der Aufsichtsrat im Einzelnen arbeitet. Im Ganzen hat er defintiv keine Entlastung verdient. Wenn ich da an Rombach und seine Aussage zu Schupp ("Nach meinen Informationen befindet man sich noch in Gesprächen und normalerweise bin ich gut informiert", oder so ähnlich) denke, dann kann man sich in etwa vorstellen wie da im Alltag "Aufsicht" geführt wird.


Auch wenn der Aufsichtsrat überwiegend im Hintergrund agiert, kann der Souverän (einfaches Mitglied) "von außen" doch einiges einschätzen. So ist es Aufgabe des Aufsichtsrates im Auftrag der Mitglieder, einen kompetenten Vorstandsvorsitzenden zu berufen oder ggf. einen inkompetenten zu entlassen. Kein schlechtes Kriterium für die Beurteilung der Arbeit des Aufsichtsrates!

Auf zur Jahreshauptversammlung: Jede Stimme zählt!



Beitragvon JochenG » 27.10.2015, 12:55


Aus "zuverlässiger Quelle" :o weiß ich, dass dieses Jahr auch noch ein Brocken mit Satzungsänderungen auf der Tagesordnung stehen wird. Das könnte ein wenig Zeit in Anspruch nehmen.

Rheinteufel2222 hat geschrieben:D.h. Einladung müsste spätestens am 17.November zugegangen sein.

Öhm, da möchte ich, wie immer, ein wenig "klugscheißen".
In der Satzung heißt es:
[...]und sichergestellt ist, dass die Zeitschrift wenigstens einen Monat vor dem Tag der Mitgliederversammlung zum Postversand gelangt ist.


Da steht "zum Postversand gelangt ist". Das bedeutet nicht, bei Dir eingegangen.
Daneben sind in diesem Artikel die klassischen "Ungenauigkeiten" enthalten. Mal wird "mit einer Frist von vier Wochen" geladen, daneben ist aber der Zeitraum für die Abgabe zum Postversand mit einem Monat definiert.

Auch möchte ich darauf hinweisen, dass auf Antrag aus der Mitgliederversammlung die Möglichkeit besteht, Aufsichtsräte und auch Vorstände einzeln zur Entlastung zu bringen.
Und, weil es auch hier immer wieder nicht völlig korrekt interpretiert wird, die Nichtentlastung des Aufsichtsrats führt nicht zwangsläufig zur Neuwahl desselben. Dazu ist auf alle Fälle ein entsprechender Antrag zu stellen. Daneben kann die Abwahl einzeln erfolgen. Das hätte u.U. zur Folge, dass es keine komplette Neuwahl geben muss, da es Nachrücker gibt.



Beitragvon Rückkorb » 27.10.2015, 15:31


Rheinteufel2222 hat geschrieben:Sorry, habs mir teilweise zumindest gerade selber beantwortet. Gründlich lesen hilft ja manchmal. :wink:

Artikel 9, Absatz 5: Zu jeder Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens vier Wochen zu laden. Die Vorschriften zu Satz 1 sind gewahrt, wenn eine den Vorschriften von Satz 1 genügende Ladung in der Vereinszeitschrift veröffentlicht wird und sichergestellt ist, dass die Zeitschrift wenigstens einen Monat vor dem Tag der Mitgliederversammlung zum Postversand gelangt ist.


D.h. Einladung müsste spätestens am 17.November zugegangen sein.


Aua: Richtig ist der 16., soweit es die postalische Ladung betrifft, also nicht über die Zeitung :vertrag:
Auch das kann ein Rückkorb noch aufladen.



Beitragvon Nummer10 » 27.10.2015, 18:50


Die Jahreshauptversammlung findet am 29.11.2015 um 13:00 Uhr statt.
Heute kam die Einladung mit Tagesordnung und Satzungsentwurf.



Beitragvon fußballwombel » 27.10.2015, 19:02


Geil (wenn es denn stimmen sollte .....), da bin ich eh beim Brunch oben . 1 Fahrt gespart 8-)

LG
FW
"Wenn die Klügeren immer nachgeben,
geschieht nur das, was die Dummen wollen"



Beitragvon CharlyRedDevil » 27.10.2015, 22:42


Nummer10 hat geschrieben:Die Jahreshauptversammlung findet am 29.11.2015 um 13:00 Uhr statt.
Heute kam die Einladung mit Tagesordnung und Satzungsentwurf.


Mit dem kompletten Satzungsentwurf??? :o



Beitragvon Nummer10 » 27.10.2015, 23:12


CharlyRedDevil hat geschrieben:
Nummer10 hat geschrieben:Die Jahreshauptversammlung findet am 29.11.2015 um 13:00 Uhr statt.
Heute kam die Einladung mit Tagesordnung und Satzungsentwurf.


Mit dem kompletten Satzungsentwurf??? :o

Da steht: Satzung des 1. FC Kaiserslautern e. V.
Entwurf, Vorlage für JHV 2015

Anmerkung:
Der nachfolgende Satzungstext stellt den Entwurf einer Neufassung der Satzung unter Berücksichtigung derjenigen Änderungen dar, die der Satzungsausschuss der Mitgliederversammlung einvernehmlich vorschlägt.



Beitragvon Rheinteufel2222 » 27.10.2015, 23:52


Rückkorb hat geschrieben:Aua: Richtig ist der 16., soweit es die postalische Ladung betrifft, also nicht über die Zeitung :vertrag:


Aua? Das ist jetzt zugegebenerweise etwas kleinkariert von mir und wichtig ist es auch nicht mehr, aber wenn der späteste satzungsgemäße Termin für die JHV der 15.12. ist und die (postalische) Einladungsfrist beträgt mindestens vier Wochen, dann wären die Einladungen sowohl nach Adam Riese als auch nach dem Fingezählsystem als auch nach meinem Wochenkalender noch rechtzeitig, wenn sie am 17. eingehen würden (vorausgesetzt, dass die JHV tatsächlich erst am 15.12. stattfinden würde, was sie, wie wir seit heute wissen, nicht tut). Siehe auch § 188 Abs. 2 BGB.

Wie gesagt, nicht mehr wichtig und außerdem sind wir gerade im Pokal ausgeschieden und haben sowieso auch noch eine Latte anderer Probleme...
- Frosch Walter -



Beitragvon Nummer10 » 28.10.2015, 07:39


CharlyRedDevil hat geschrieben:
Mit dem kompletten Satzungsentwurf??? :o

Da steht: Satzung des 1. FC Kaiserslautern e. V.
Entwurf, Vorlage für JHV 2015

Anmerkung:
Der nachfolgende Satzungstext stellt den Entwurf einer Neufassung der Satzung unter Berücksichtigung derjenigen Änderungen dar, die der Satzungsausschuss der Mitgliederversammlung einvernehmlich vorschlägt.[/quote]

Auf der Rückseite der Tagesordnung steht dann aber noch, dass Vorstand und Aufsichtsrat Änderungen zur Abstimmung bringen lassen, über die im Satzungsausschuss keine Einigung erzielt wurde, unter anderem bezüglich der Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung und, wie ich finde ganz wichtig, bezüglich der Regelung zu den zustimmungspflichtigen Geschäften.



Beitragvon Der alter FCKler » 28.10.2015, 10:03


Mit Sicherheit wird die grandios inszenierte Jahreshauptversammlung vom letzten Jahr noch getoppt werden. Ich frage mich noch heute, wie manche der Protagonisten dieser hollywoodreifen Veranstaltung am nächsten Tag in den Spiegel schauen konnten ohne von ihrem eigenen Anblick das grosse :kotz: zu bekommen.
Ich habe im Museum bisher keine Megaphonanlage der Walter-Elf gesehen, ebenso keine von unseren Meisterschaften/Pokalsiegen 1951-1953-1990-1991-1996-1998!



Beitragvon devil-nk » 28.10.2015, 11:07


Wichtig wäre doch erstmal, so viele Mitglieder zu mobilisieren wie möglich. Es ist doch ein Witz, dass von 19000? Mitgliedern es nicht mal 10% zu einer JHV schaffen und die 1000 die regelmäßig da sind sind immer die Gleichen,die Abnicker.
Also wie bekommt man möglichst viele Leute mobilisiert und vor allem wer leiert das an und wie? Ich weiß es nicht.
Das wird von Jahr zu Jahr schwerer, weil viel Pulver schon verschossen ist. Die Leute, die hier bei DBB ansatzweise was reißen könnten, haben sich zurück gezogen. Sie wurden mundtot gemacht und ins lächerliche gezogen. Da geht schonmal nichts mehr.
Die Ultras? Kann man vergessen, der eine Teil ist gekauft, dem anderen Teil ist alles scheißegal, die ziehen nur ihre eigene Show ab.
Ich sehe als einzelner Fan und Mitglied von weit außen nur eine Möglichkeit und das ist H-P Briegel. Nicht als VV, das sehe ich auch kritisch, sondern als Türöffner für wen auch immer.



Beitragvon Rheinteufel2222 » 28.10.2015, 11:13


devil-nk hat geschrieben:Ich sehe als einzelner Fan und Mitglied von weit außen nur eine Möglichkeit und das ist H-P Briegel. Nicht als VV, das sehe ich auch kritisch, sondern als Türöffner für wen auch immer.


Och nö, den besser nicht. Obwohl: wenn schon untergehen, dann vielleicht wenigstens lustig.
- Frosch Walter -



Beitragvon Rückkorb » 28.10.2015, 11:24


Rheinteufel2222 hat geschrieben:
Rückkorb hat geschrieben:Aua: Richtig ist der 16., soweit es die postalische Ladung betrifft, also nicht über die Zeitung :vertrag:


... aber wenn der späteste satzungsgemäße Termin für die JHV der 15.12. ist und die (postalische) Einladungsfrist beträgt mindestens vier Wochen, dann wären die Einladungen sowohl nach Adam Riese als auch nach dem Fingezählsystem als auch nach meinem Wochenkalender noch rechtzeitig, wenn sie am 17. eingehen würden (vorausgesetzt, dass die JHV tatsächlich erst am 15.12. stattfinden würde, was sie, wie wir seit heute wissen, nicht tut). Siehe auch § 188 Abs. 2 BGB.


Wenn du in deinem ersten Semester in BGB AT richtig aufgepasst hättest, wüsstest du, dass bei rückwärtigen Ereignisfristen der erste Tag nicht mitgerechnet wird und dem Geladenen die volle Vier-Wochen-Frist zur Verfügung stehen muss. Also wäre (fiktiv) der 16. richtig.

Das ganze bitte nur, damit hier keine Missverständnisse hängen bleiben, wenn eine Diskussion stattfindet, an der sich offensichtlich Juristen beteiligen.

Instruktiv auch, wie soeben ergoogelt:
http://www.juraexamen.info/die-zivilkom ... tsfristen/
Auch das kann ein Rückkorb noch aufladen.



Beitragvon Betzi191 » 28.10.2015, 11:36


Der alter FCKler hat geschrieben:Mit Sicherheit wird die grandios inszenierte Jahreshauptversammlung vom letzten Jahr noch getoppt werden. Ich frage mich noch heute, wie manche der Protagonisten dieser hollywoodreifen Veranstaltung am nächsten Tag in den Spiegel schauen konnten ohne von ihrem eigenen Anblick das grosse :kotz: zu bekommen.


Das befürchte ich auch. Die letztjährige JHV war eine einzige Posse. Vor allem die Äußerungen unserer Offiziellen und dieses unsäglichen Höflis bezüglich der AR-Kandidaten war eine himmelschreiende Unverschämtheit.
Aber die Stimmung im Zelt war ohnehin schon zugunsten der Amtsinhaber gekippt, nachdem mit dem FAZ-Schreiber ein Opfer gefunden wurde, dass man der Meute zum Fraß vorwerfen konnte.
Ein besseres Bühnenstück hab ich noch nie gesehen.
Dennoch hoffe ich, dass die da oben diesmal nur mit Jammern und Krokodilstränen nicht durchkommen...


Es grüßt eine standortbenachteiligte Ratte :winken:
"Es sind wir, auf die es letztendlich ankommt. Ob auf, neben oder unter den Tribünen. Wir sind der Verein." Marky, 29.07.2014



Beitragvon Rheinteufel2222 » 28.10.2015, 11:38


@Rückkorb:
Um aus dem von dir verlinkten Artikel zu zitieren:

Die Berechnung von Rückwärtsfristen analog §§ 186 ff. BGB ist sehr fehlerträchtig, weil die Vorschriften des BGB zur Fristenberechnung nur mit erheblichen Modifikationen auf Rückwärtsfristen angewandt werden können. Um eine korrekte Zivilkomputation sicherzustellen, empfiehlt es sich, sich an Sinn und Zweck des feinjustierten Fristenregimes zu orientieren. Dies führt zu einer entsprechenden Anwendung des § 187 I und II BGB und zu einer spiegelbildlichen Anwendung des § 188 II 1 BGB.


Auch wenn der Autor sich hier "nur" auf Kommentarmeinungen beruft, hat er wohl recht. Ich sehe meinen Fehler ein. Liegt aber weniger daran, dass ich im BGB AT nicht aufgepasst habe. Ich habe damals im Saarland studiert und habe da akustisch nicht immer alles verstanden.
- Frosch Walter -



Beitragvon Tibon » 28.10.2015, 21:42


Akustisch oder doch eher semantisch, grammatisch, idiomatisch, phonologisch oder gar gestikulatorisch bedingt?



Beitragvon Rheinteufel2222 » 28.10.2015, 23:57


Semanto-idiolektisch.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
- Frosch Walter -



Beitragvon Der alter FCKler » 29.10.2015, 08:39


Rheinteufel2222 hat geschrieben:Semanto-idiolektisch.

für alle No-Latinos: Halbelektrisch. :shock: :daumen:
Ich habe im Museum bisher keine Megaphonanlage der Walter-Elf gesehen, ebenso keine von unseren Meisterschaften/Pokalsiegen 1951-1953-1990-1991-1996-1998!



Beitragvon Schlossberg » 29.10.2015, 09:07


Ach, @Rheinteufel2222, Kommunikation auf Saarländisch ist eben etwas besonderes.
An ihren Früchten sollt Ihr sie erkennen.



Beitragvon CharlyRedDevil » 29.10.2015, 16:07


Ich befürchte auch, dass die diesjährige Inszenierung die letztjährige noch toppen wird.

Und dann sind da noch die Satzungsänderungen, für die Zeit benötigt wird - daher wird es sicher eine extreme Redezeitbeschränkung geben. (Es ist ja nicht so, dass eigentlich eine außerordentliche Versammlung dafür geplant war - aber das wäre ja so teuer gewesen... Das Geld hat man dann lieber in die fantastische Mitgliederumfrage gesteckt.)

Und außerdem hat die aktuelle sportliche Lage ja nichts mit der JHV zu tun - da geht es ja um 07/2014 - 06/2015. Und laut Rombach haben wir da doch unser Ziel (Platz 1-5) erreicht, also alles gut.



Beitragvon SeppTiefstabel » 29.10.2015, 17:37


Mac41, ein Zugpferd und noch jemanden der vom Sport a bisserl Ahnung hat.
Warum nicht?
Wäre als Wähler dabei.




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