Neues vom Betzenberg

Satzungsausschuss präsentiert erste Ergebnisse

Zukünftig soll der Vorstand des 1. FC Kaiserslautern e.V. wieder durch die Mitgliederversammlung gewählt und weiterhin durch den Aufsichtsrat kontrolliert werden. Auf diese Neuausrichtung der Vereinsstruktur konnten sich die Mitglieder des Satzungsausschusses einstimmig in ihren bislang zwei Sitzungen verständigen. Die detaillierte Ausarbeitung wird allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Ziel der geplanten Änderungen soll es sein, die Rechte und Einflussmöglichkeiten der Vereinsmitglieder bestmöglich zu wahren und gleichzeitig ein System gegenseitiger Kontrolle und vertrauensvoller Zusammenarbeit unter den übrigen Vereinsorganen herzustellen. Daher ist beabsichtigt, dass zukünftig sowohl der Aufsichtsrat als auch der Vorstand, der den Verein nach außen vertritt, unmittelbar durch die Mitglieder gewählt werden, wobei der Aufsichtsrat weiterhin den Vorstand kontrolliert. Dadurch, dass der Aufsichtsrat Wahlvorschläge für den Vorstand unterbreitet, die Wahl aber letztlich den Mitgliedern vorbehalten ist, soll gewährleistet werden, dass Vorstände weder gegen den Willen der Vereinsmitglieder noch gegen den Willen des Aufsichtsrates ein- oder abgesetzt werden können.

Um die geplanten Änderungen schnellstmöglich umsetzen zu können, beabsichtigt der Satzungsausschuss, wie folgt weiter zu verfahren: Die notwendigen Detailarbeiten werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen, sollen aber möglichst bis zum Frühjahr 2020 abgeschlossen sein. Sodann soll zeitnah eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit dem einzigen Tagesordnungspunkt „Satzungsänderung“ einberufen werden. Wie seitens des Vorstandes des 1. FC Kaiserslautern e.V. mitgeteilt wurde, dürfte sich eine solche AOMV relativ kostengünstig durchführen lassen, da unter anderem mit einer geringeren Teilnehmerzahl zu rechnen ist und auf teure elektronische Stimmgeräte verzichtet werden kann.

Sollte der Änderungsvorschlag des Satzungsausschusses durch die Mitglieder dann gebilligt werden, so könnte bereits Mitte 2020 eine Eintragung ins Vereinsregister erfolgen, die für die Wirksamkeit der Änderungen zwingend notwendig ist und ebenfalls mehrere Wochen oder gar Monate dauern kann. So wäre jedoch gewährleistet, dass bei der Jahreshauptversammlung 2020, bei welcher ohnehin turnusmäßig Wahlen anstehen, bereits nach der dann neuen Fassung der Satzung ein Vereinsvorstand (und Aufsichtsrat) gewählt werden könnte.

Neben dieser umfangreichen Neustrukturierung plant der Satzungsausschuss auch weitere, kleinere Änderungen der Satzung. So sollen etwa eine Art "Sanktionenkatalog" entwickelt und eine klare Positionierung gegen Rassismus und Diskriminierung in der Satzung verankert werden.

Über die geplanten Änderungen und die weitere Vorgehensweise können sich interessierte Vereinsmitglieder auf einem weiteren Mitgliederforum am 17. November 2019 informieren.

Zudem steht es allen Mitgliedern offen, die Sitzungen des Satzungsausschusses zu besuchen und sich dort einzubringen. Am 9. Oktober 2019 um 18:30 Uhr trifft sich der Satzungsausschuss zu seiner nächsten Sitzung. Interessierte Mitglieder werden gebeten, sich unter Angabe ihrer Mitgliedsnummer vorab per Mail an satzungsausschuss@fck.de anmelden. Bei der Sitzung ist der Mitgliedsausweis zwingend mitzuführen und vorzuweisen.

Quelle: fck.de

Weitere Links zum Thema:

- Satzungsausschuss des FCK tagt wieder (Pressemeldung FCK, 08.08.2019)

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