Neues vom Betzenberg

Gericht weist Herzog-Einspruch zurück

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat den Einspruch des früheren FCK-Vorstandsmitglieds Gerhard Herzog als unbegründet zurückgewiesen. Herzog hatte gegen die Zurückweisung seiner Berufung wegen Verurteilung zu einer Schadenersatz-Leistung von 521.239 Euro Einspruch eingelegt.

In der so genannten Anhörungsrüge von Herzog waren verschiedene Punkte aufgeführt worden, die vom OLG hätten beachtet werden müssen. Das OLG hat dieser Argumentation eine klare Absage erteilt. Das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern auf Zahlung von Schadenersatz an den FCK ist rechtskräftig.

Quelle: Der Betze brennt

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