Neues vom Betzenberg

4000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Während des Meisterschaftsspiels der 2. Bundesliga zwischen dem Karlsruher SC und dem 1. FC Kaiserslautern am 28. Februar 2010 in Karlsruhe wurden im Kaiserslauterer Zuschauerblock in der 56. und 69. Spielminute Böller gezündet.

Während des Meisterschaftsspiels der 2. Bundesliga zwischen Fortuna Düsseldorf und dem 1. FC Kaiserslautern am 22. März 2010 in Düsseldorf wurde im Kaiserslauterer Zuschauerblock in der 90. Spielminute ein Feuerwerkskörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Quelle: DFB

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