Neues vom Betzenberg

Tagesordnung der Jahreshauptversammlung 2013

Die ordentliche Mitgliederversammlung des 1. FC Kaiserslautern e.V. findet in diesem Jahr am Freitag, den 6. Dezember 2013 statt (siehe ältere Meldungen auf "Der Betze brennt"). Die Einladungen und damit verbunden die Tagesordnung wurden mittlerweile im Magazin "In Teufels Namen" an die Vereinsmitglieder verschickt.

Im Mittelpunkt der diesjährigen Versammlung werden demnach die ersten vom Satzungsausschuss gestellten Änderungsanträge der Vereinssatzung stehen. Darüber hinaus stehen die Berichte von Aufsichtsrat und Vorstand auf der Tagesordnung - Wahlen stehen in diesem Jahr nicht an. Im angehängten Interview gibt der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dieter Rombach bereits den Status Quo aus Sicht der FCK-Gremien vor: "Der Verein ist sportlich und wirtschaftlich gut aufgestellt."

Der Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht kann satzungsgemäß ab dem 22. November 2013 von den Vereinsmitgliedern eingesehen werden. Fragen hierzu können vorab schriftlich eingereicht oder auf der Versammlung mündlich vorgetragen werden.

Die Jahreshauptversammlung am 6. Dezember 2013 beginnt um 19:00 Uhr (Einlass: 17:30 Uhr) in der Fanhalle Nord des Fritz-Walter-Stadions. Der Verein weist darauf hin, dass die Versammlung über 24 Uhr hinaus andauern könnte.

Tagesordnung der Jahreshauptversammlung 2013

1. Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden und Verabschiedung der Tagesordnung

2. Totengedenken

3. Ehrungen

4. Berichte von Vorstand, Aufsichtsrat und Rechnungsprüfer

a) Bericht des Vorstandes mit Vortrag des Jahresabschlusses
b) Bericht des Aufsichtsrates
c) Bericht der Rechnungsprüfer
d) Aussprache zu den Berichten

5. Entlastungen

a) Entlastung des Vorstandes
b) Entlastung des Aufsichtsrates

6. Für den Fall der Nicht-Entlastung des Aufsichtsrates: Abwahl und Neuwahl des Aufsichtsrates

7. Berichte der Abteilungen

a) Berichte der Abteilungen
b) Aussprache

8. Bericht des Satzungsausschusses sowie Beschlussfassung über Satzungsänderungen

a) Bericht des Satzungsausschusses über seine Tätigkeit seit der Jahreshauptversammlung 2012
b) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in folgenden Punkten:

aa) Art. 1 Abs. 1 in Bezug auf die Vereinsfarben, die Vereinsflagge und das Vereinskennzeichen
bb) Art. 2 Abs.1 betreffend den Vereinszweck, insbesondere durch Ergänzung der Förderung von Kunst, Kultur und Traditionspflege in Bezug auf den Betrieb eines Vereinsmuseums
cc) Art. 2 (neu Absatz 4) betreffend Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Mitarbeiter sowie die Zählung der Folgeabsätze
dd) Art. 2 Abs. 5 (zukünftig ggf. 6) betreffend die Ausgliederung des Lizenzspielerbereichs u.a. Fußballmannschaften in Bezug auf die Rechtsform der ggf. übernehmenden Gesellschaft und Ergänzung Mehrheitsbeschluss als Voraussetzung für Ausgliederung
ee) Art. 2 Abs.7 (zukünftig ggf. 8) betreffend Verfügungen des Vereins über seine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nach Art. 2 Abs. 5 (Folgeänderung)
ff) Art. 4 betreffend die ordentlichen, korporativen und jugendlichen Mitglieder, insbesondere in Bezug auf die Herabsetzung des Mindestalters für die ordentliche Mitgliedschaft (16. Lebensjahr)
gg) Art. 5 Abs. 3 und 4 betreffend die Stellung eines Aufnahmeantrags als Vereinsmitglied und die Entscheidung hierüber
hh) Art. 6 Abs. 2 betreffend die Teilnahme der Mitglieder am Vereinsleben und die Nutzung der Vereinseinrichtung
ii) Art. 6 Abs. 3 betreffend das Stimmrecht ordentlicher Mitglieder
jj) Art. 6 Abs. + lit. c) betreffend die Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge
kk) Art. 7 Abs. 1 betreffend das Erlöschen der Mitgliedschaft bei rückständigen Mitgliedsbeiträgen
ll) Art. 7 Abs. 3 betreffend den Ausschluss eines Vereinsmitglieds
mm) Art. 8 Abs. 1 betreffend die Vereinsorgane (ergänzende Nennung der Rechnungsprüfer)
nn) Art. 8 Abs. 2 und 3 betreffend den Beginn und das Ende eines Vereinsamtes sowie die etwaige kommissarische Amtsführung bis zur Bestimmung eines Nachfolgers (nicht bei Vorstandsamt)
oo) Art. 9 Abs. 2 betreffend Aufgaben der Mitgliederversammlung
pp) Art. 9 Abs. 5 betreffend die Einberufung von Mitgliederversammlungen
qq) Art. 9 Abs. 6 betreffend Mitgliederanträge (Neufassung und Ergänzung der Regelungen)
rr) Art. 9 insgesamt betreffend die Berechnung von Fristen
ss) Art. l0 Abs. l betreffend den Zeitraum, in welchem die Jahreshauptversammlung stattfinden soll
tt) Art. 10 Abs. 2 betreffend die Tagesordnungspunkte einer Jahreshauptversammlung
uu) Art. 11 Abs. 1 betreffend die Voraussetzungen für die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
vv) Art. 12 Abs. 5 betreffend das Stimmrecht der Mitglieder
ww) Art. 13 (zukünftig ggf. Art. 14) Abs. 1 (betreffend Besetzung des Vorstands), Abs. 2 (betreffend die Bestellung und Vergütung des Vorstands), Abs. 3 (betreffend die Vertretung des Vereins), Abs. a lit. b) und c) (betreffend interne Bindungen des Vorstands bei Ausübung der Vertretungsmacht), Abs. 5 (betreffend die Unterrichtung des Aufsichtsrats von Vorstandssitzungen), Abs. 9 (betreffend den Ausschluss von Personen als Vorstandsmitglieder, welche Vorstandsmitglied einer Kapitalgesellschaft nach Art. 2 Abs. 5 sind)
xx) Art. 14 (zukünftig ggf. Art.15) Abs.1 (betreffend die Vereinsführung), Abs. 2 (betreffend die Haushaltsplanung und den Jahresabschluss), Abs. 4 (betreffend die Bildung von Ausschüssen) und Abs. 5 (betreffend die Protokollierung von Vorstandssitzungen)
yy) Art. 16 (zukünftig ggf. Art. 15) betreffend den Aufsichtsrat in Bezug auf die Nummerierung der Vorschrift

Zur Entlastung der Jahreshauptversammlung werden die Satzungsregelungen in der vom Satzungsausschuss vorgeschlagenen Fassung mit einer Kennzeichnung der Änderungen im Vergleich zur derzeitigen Satzung sowie Erläuterungen spätestens ab dem 27. November 2013 auf der Internetseite des Vereins unter www.fck.de bekannt gemacht werden.

9. Mitgliederanträge

a) Beschlussfassung über die Annahme von Mitgliederanträgen gemäß Art. 9 Abs. 6 der Satzung:
Antrag Biehl auf Änderung von Art. 15 Abs. 1 lit. g) der Satzung durch Ersetzung des Fan-Beirat-Vertreters durch eine(n) von der Fanvertretung gewählten Vertreter(in)
b) Sachliche Behandlung angenommener Mitgliederanträge

10. Verschiedenes

11. Schlusswort

Quelle: Der Betze brennt

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