Neues vom Betzenberg

Polizei geht gegen Vermummung bei Fußballeinsätzen vor

Gewalttäter, die bei Fußballspielen vermummt auftreten, müssen sich künftig in Kaiserslautern auf ein konsequentes Vorgehen von Polizei und der Staatsanwaltschaft einstellen – das ist das Ergebnis mehrerer Abstimmungsgespräche zwischen den Verantwortlichen der beiden Behörden.

In der Vergangenheit kam es insbesondere bei so genannten High-Risk-Spielen zu Gewaltexzessen, bei denen „angebliche Fußballfans“ vermummt agiert haben – beispielsweise beim Abschießen von Pyrotechnik auf andere Fans oder Einsatzkräfte. Die Polizei betont ausdrücklich, dass es sich bei den gewaltbereiten Teilen der Fans nur um einen geringen Prozentsatz handelt. Umso mehr vermisst sie beim Rest der Fanszene eine deutliche Distanzierung von diesen Randalierern, registriert dagegen Desinteresse bis hin zu Solidarisierungseffekten. Es sei aber auch nicht auszuschließen, dass Angst mit im Spiel sei. Das bisherige taktische Vorgehen der Polizei hatte in erster Linie die Lagebereinigung zum Ziel. Dabei wurde in Kauf genommen, dass mit dieser Taktik Beweissicherung und Strafverfolgung nicht immer umfänglich erfolgen konnten. Die festgestellten Vermummungen werden aber als Signalisierung von Gewaltbereitschaft verstanden und gefährden die Sicherheit der Bevölkerung.

Für das zukünftige Vorgehen haben Staatsanwaltschaft und Polizei nun vereinbart, das bei den wenigen Risikospielen die Beweissicherung und die Verfolgung der Straftaten mehr in den Fokus rücken werden. Insbesondere für den Bereich am 11-Freunde-Kreisel hat die Polizeidirektion Kaiserslautern in enger Abstimmung mit der Bereitschaftspolizei ein Konzept entwickelt, dass zukünftig zum Tragen kommen soll. Das Ziel dieser Variante ist es, vermummte Randalierer zu identifizieren und festzunehmen. Allerdings ist diese Vorgehensweise zum einen mit einem höheren Personalansatz und zum anderen mit längeren Sperrungen und Behinderungen für den An- und Abreiseverkehr in den bekannten Problembereichen um den Kreisel verbunden – beispielsweise an der Unterführung in der Eisenbahnstraße. Für die erkannten Straftäter können außer dem Strafverfahren Betretungsverbote, Meldeauflagen und Reiseverbote zu Auswärtsspielen bis hin zu Stadionverboten als Konsequenzen folgen.

Durch die Ermittlungen zu Straftaten im Zusammenhang mit dem Fußballspiel 1. FC Kaiserslautern gegen Karlsruher SC am 04.10.2014 sind bislang 38 Beschuldigte identifiziert worden. Die Ermittlungen dauern an. Die Identifizierung weiterer mutmaßlicher Täter ist zu erwarten. Gegen die Beschuldigten werden jeweils verschiedene Vorwürfe erhoben. Diese lauten auf Landfriedensbruch, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoß gegen das Vermummungsverbot bei Versammlungen, Beleidigung, Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel. Gegen 19 der 38 identifizierten Beschuldigten wurden Strafbefehlsanträge gestellt bzw. wurde Anklage erhoben, in vier Fällen wurden die Verfahren aus verschiedenen Gründen eingestellt. Fünf Strafbefehle sind bereits erlassen und rechtskräftig.

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Quelle und kompletter Text: Pressemeldung Polizei

Weitere Links zum Thema:

- FCK-KSC: Staatsanwaltschaft beantragt fünf Strafbefehle (SWR, 16.12.2014)
- Geldstrafe, Auflagen und Teilausschluss auf Bewährung (Pressemeldung FCK, 11.12.2014)
- Sitzungsprotokoll des Innenausschusses Rheinland-Pfalz (PDF-Dokument, 13.11.2014)
- Wie wir die Vorfälle beim Derby wahrgenommen haben (Der Betze brennt, 07.10.2014)

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