Neues vom Betzenberg

9000 Euro Geldstrafe für 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern am 14. Januar 2013 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro belegt.

In der 67. Spielminute des Meisterschaftsspiels zwischen dem SC Paderborn und Kaiserslautern am 10. November 2012 wurde im Kaiserslauterer Zuschauerblock ein Bengalisches Feuer abgebrannt. Darüber hinaus verzögerte sich der Anpfiff zur zweiten Halbzeit im Kaiserslauterer Auswärtsspiel beim FSV Frankfurt am 24. November 2012, da im Zuschauerblock der Gäste mehrere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt wurden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Quelle: DFB

Kommentare 56 Kommentare | Empfehlen Artikel weiter empfehlen | Drucken Artikel drucken